Seit über 10 Jahren engagiert sich Aromalife AG für die "Legalisierung" von Stevia. Mehrere Jahre war Jürg Horlacher (Geschäftsführer der Firma Aromalife AG) im Vorstand des Vereines Prostevia.
Wohin führt der Weg mit Stevia?
Die Schweizer Zulassungsbehörde BAG (Bundesamt für Gesundheit) erlaubt Teemischungen mit einem Anteil von 2% der getrockneten Blättern von Stevia.
Stevia-Tafelsüsse und mit Steviol Glykoside gesüsste Lebensmittel wie Schokolade, Getränke etc. sind neu nach Einzelbewilligung durch das BAG in Gesundheits- und Lebens-mittelgeschäften erhältlich. Damit diese Produkte auch sicher sind, müssen die Stevia-Süssstoffe eine Reinheit von mindestens 95% aufweisen. Welche Steviol Glykoside der Süssstoff enthält, ist dabei nicht von Belangen. Sie unterscheiden sich nur leicht in der Molekülstruktur und werden von unserem Körper gleichwertig verstoffwechselt. Die Schweiz richtet sich damit nach der Empfehlung der JECFA.
Dank der langjährigen Erfahrung mit Stevia konnte die Firma Aromalife AG zusammen mit der Würzenbach Drogerie (BAG Bewilligungsinhaberin) den unserer Meinung nach besten Stevia Extrakt (absolut ausgewogene Süsse) auf den Markt bringen
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